Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat im Dezember 2025 einen Kompromisstext betreffend eine EU-Richtlinie über die Harmonisierung des Insolvenzrechts angenommen. Diese Richtlinie soll grenzüberschreitende Investitionen im europäischen Kapitalmarkt attraktiver machen. Bisher mussten sich Anleger nämlich mit den teils sehr verschiedenen Insolvenzregelungen der Mitgliedsstatten auseinandersetzen. Neben der Harmonisierung gewisser Mindeststandards für Anfechtungsklagen, Verstärkung des Asset Tracings etc. soll mit dieser ein – aus österreichischer Perspektive wohl spannendster Aspekt – Pre-Pack Verfahren eingeführt werden.
Zweck eines Pre-Pack Verfahrens ist die Vorbereitung eines Unternehmens- oder eines Teilbetriebsverkaufs noch vor der Insolvenzeröffnung sowie anschließender Kontrolle durch eine unabhängige, qualifizierte Person. Das Pre-Pack Verfahren besteht zusammengefasst aus zwei Phasen: Der Vorbereitungsphase, die in ihrem Wesenskern darauf abzielt, die „gesamte Transaktion“ vorzubereiten, sowie der Liquidationsphase, die „nur“ mehr aus der gerichtlichen Genehmigung, dem Vollzug der Transaktion und der Erlösverteilung an die Gläubigerschaft besteht.
Durch die Einführung desselben soll die Verfahrensökonomie gesteigert, zu erzielende Verwertungserlöse maximiert und grenzüberschreitende M&A-Transaktionen vereinfacht werden.