Gleich zweimal haben es erfolgreich für unsere Mandanten erwirkte höchstgerichtliche Entscheidungen in das Rechtspanorama von „DiePresse“ geschafft. Das freut uns sehr.
In OGH 1 Ob 160/24x (DiePresse vom 24.02.2025 Bild des Ex-Partners heimlich verkauft: Frau verliert Unterhalt) bestätigt das Höchstgericht die von unserer Kanzlei vertretenen Auffassung, dass der Verkauf eines im Eigentum des an sich unterhaltspflichtigen Ehegatten stehenden Bildes als Unterhaltsverwirkungstatbestand zu qualifizieren ist.
In OGH 1 Ob 142/24z (DiePresse vom 23.12.2024: Es muss nicht nur Champagner in der Ehe geben) konnte für unseren Mandanten erfolgreich das gleichteilige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe erwirkt werden.