(Unzulässige) Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen

In der Entscheidung vom 19.02.2025 zu 7 Ob 169/24i  hat der OGH anlässlich einer Verbandsklage der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte u.a. ausgesprochen, dass ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbartes (und daher nicht einzelvertraglich ausverhandeltes) pauschaliertes Kreditbearbeitungsentgelt in Höhe 1,5% (abhängig von der Höhe der Kreditvaluta) einer Überprüfung zugänglich ist und dieser nicht standhält. Die dahingehende Klausel ist als gröblich benachteiligt zu qualifizieren.

Eine solche Qualifikation hat grundsätzlich den gänzlichen Entfall der betreffenden Klausel zur Folge. Hinsichtlich des vom Kunden entrichteten Kreditbearbeitungsentgelt besteht ein Rückforderungsanspruch.

Bankkunden sind daher gut beraten, ihre Kreditverträge auf derartige Klauseln überprüfen zu lassen.