Innerhalb des europäischen Binnenmarkts bestehen nach wie vor 27 nationale Rechtsordnungen sowie über 60 verschiedene Gesellschaftsformen. All diese Unterschiede gilt es für Unternehmen, die international tätig werden wollen, entsprechend zu berücksichtigen. Der damit verbundene bürokratische Aufwand ist enorm.
Um diese Unterschiede zu beseitigen bzw. den EU-Binnenmarkt, grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen und Investitionen zu erleichtern, hat die Europäische Kommission am 18.3.2026 einen Vorschlag zur Schaffung einer neuen, europäisch vereinheitlichten Gesellschaftsform unterbreitet; der EU Inc. Diese soll künftig neben den bereits bestehenden, nationalen Gesellschaftsformen existieren.
Die wesentlichen Eckpfeiler des Vorschlags sehen eine beschleunigte Gründung innerhalb von 48 Stunden und den Entfall von Mindestkapitalanforderungen vor. Finanzierungen sollen durch Bereitstellung digitaler Verfahren erfolgen und Gesellschaftsanteile sollen leichter übertragen und in verschiedene Klassen (mit unterschiedlichen Beteiligungs- und/oder Stimmrechten) unterteilt werden können. Zudem sieht der Vorschlag vor, dass Gründer die freie Wahl haben, in welchem Mitgliedstaat die Gesellschaft letztlich engtragen wird.
Derartige Rationalisierungsbestrebungen sind jedenfalls zu begrüßen. Ob die EU Inc. vom europäischen Gesetzgeber letztlich auch tatsächlich derart beschlossen wird, bleibt jedoch abzuwarten. Der diesbezügliche Rechtsakt wird frühestens Anfang 2028 in Kraft treten.